Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HABIBI – Umzug & Transport Habibi
Stand: Januar 2026


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
    HABIBI – Umzug & Transport Habibi, Esserstraße 35, 50354 Hürth
    (nachfolgend „Möbelspediteur“ oder „Unternehmen“)
    und dem Auftraggeber (nachfolgend „Absender“ oder „Kunde“).

  2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Angebote des Möbelspediteurs sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

  2. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) zustande.

  3. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.

§ 3 Leistungen

  1. Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

  2. Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese vom Absender zu ersetzen, sofern der Möbelspediteur diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

  3. Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.

  4. Das Personal des Möbelspediteurs ist – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – nicht zur Vornahme von Dübel-, Elektro-, Sanitär- oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

  5. Werden auf Wunsch des Absenders zusätzliche Handwerkerleistungen vermittelt, haftet der Möbelspediteur ausschließlich für die sorgfältige Auswahl, nicht jedoch für die Ausführung der Arbeiten.

§ 4 Beiladungstransport

Der Möbelspediteur ist berechtigt, den Umzug ganz oder teilweise als Beiladungstransport durchzuführen, sofern hierdurch keine unzumutbaren Nachteile für den Absender entstehen.

§ 5 Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer oder weitere Möbelspediteure einzusetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 6 Hinweispflichten des Absenders

  1. Verpackt der Absender das Umzugsgut selbst, weist der Möbelspediteur auf den Haftungsausschluss gemäß § 451d Abs. 1 Nr. 2 HGB hin.
    Eine Überprüfung der Verpackungspflicht besteht nicht, außer bei offensichtlicher Ungeeignetheit.

  2. Enthält das Umzugsgut gefährliche Güter, ist der Absender verpflichtet, diese vor Vertragsschluss anzugeben.
    Dazu zählen insbesondere:

    • Akkus und Batterien

    • Brenn- und Heizstoffe

    • Chemikalien, Gase, Lösungsmittel

    • Munition oder explosionsgefährliche Stoffe
      Solche Güter sind vom Transport ausgeschlossen.

  3. Kann Umzugsgut aufgrund seiner Größe, seines Gewichts oder der örtlichen Gegebenheiten nur unter Beschädigungsgefahr entladen werden, hat der Absender entsprechende Weisungen zu erteilen.
    Bei Hindernissen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 419 HGB.

§ 7 Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile empfindlicher Geräte (z. B. Waschmaschinen, Fernseher, EDV-Anlagen, HiFi-Geräte) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Eine Überprüfung durch den Möbelspediteur ist nicht geschuldet.

§ 8 Bestimmung des Umzugsgutes

Art, Umfang und Beschaffenheit des Umzugsgutes werden ausschließlich durch den Absender bestimmt.

§ 9 Preise, Zahlung und Fälligkeit

  1. Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

  2. Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 60 % der Auftragssumme fällig.

  3. Eine Zahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme ist auch dann geschuldet, wenn der Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Absender storniert wird.

  4. Der Restbetrag ist – sofern nichts anderes vereinbart – unmittelbar nach Leistungserbringung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, fällig.

  5. Bei Zahlungsverzug ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzuhalten, einzulagern und sein gesetzliches Pfandrecht auszuüben.

§ 10 Aufrechnung

Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 11 Rücktritt, Kündigung, Widerruf

  1. Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
    Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.

  2. Der Absender kann den Vertrag jederzeit kündigen.

  3. Kündigt der Absender, kann der Möbelspediteur wahlweise:

    • das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen oder

    • pauschal 30 % des vereinbarten Entgelts berechnen.

  4. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

§ 12 Haftung

  1. Der Möbelspediteur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Möbelspediteur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

  3. Für Wertgegenstände haftet der Möbelspediteur nur bei vorheriger schriftlicher Anzeige.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens.

§ 14 Gerichtsstand und Recht

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Möbelspediteurs.

  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 

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