Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HABIBI – Umzug & Transport Habibi
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
HABIBI – Umzug & Transport Habibi, Esserstraße 35, 50354 Hürth
(nachfolgend „Möbelspediteur“ oder „Unternehmen“)
und dem Auftraggeber (nachfolgend „Absender“ oder „Kunde“). -
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
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Angebote des Möbelspediteurs sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
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Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) zustande.
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Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich die Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungen
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Der Möbelspediteur erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Wahrung der Interessen des Absenders gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
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Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese vom Absender zu ersetzen, sofern der Möbelspediteur diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
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Erweitert der Absender nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstehenden Mehrkosten einschließlich einer angemessenen Vergütung zu ersetzen.
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Das Personal des Möbelspediteurs ist – sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist – nicht zur Vornahme von Dübel-, Elektro-, Sanitär- oder sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
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Werden auf Wunsch des Absenders zusätzliche Handwerkerleistungen vermittelt, haftet der Möbelspediteur ausschließlich für die sorgfältige Auswahl, nicht jedoch für die Ausführung der Arbeiten.
§ 4 Beiladungstransport
Der Möbelspediteur ist berechtigt, den Umzug ganz oder teilweise als Beiladungstransport durchzuführen, sofern hierdurch keine unzumutbaren Nachteile für den Absender entstehen.
§ 5 Beauftragung Dritter
Der Möbelspediteur ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags Subunternehmer oder weitere Möbelspediteure einzusetzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 6 Hinweispflichten des Absenders
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Verpackt der Absender das Umzugsgut selbst, weist der Möbelspediteur auf den Haftungsausschluss gemäß § 451d Abs. 1 Nr. 2 HGB hin.
Eine Überprüfung der Verpackungspflicht besteht nicht, außer bei offensichtlicher Ungeeignetheit. -
Enthält das Umzugsgut gefährliche Güter, ist der Absender verpflichtet, diese vor Vertragsschluss anzugeben.
Dazu zählen insbesondere:-
Akkus und Batterien
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Brenn- und Heizstoffe
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Chemikalien, Gase, Lösungsmittel
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Munition oder explosionsgefährliche Stoffe
Solche Güter sind vom Transport ausgeschlossen.
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Kann Umzugsgut aufgrund seiner Größe, seines Gewichts oder der örtlichen Gegebenheiten nur unter Beschädigungsgefahr entladen werden, hat der Absender entsprechende Weisungen zu erteilen.
Bei Hindernissen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 419 HGB.
§ 7 Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile empfindlicher Geräte (z. B. Waschmaschinen, Fernseher, EDV-Anlagen, HiFi-Geräte) fachgerecht für den Transport sichern zu lassen.
Eine Überprüfung durch den Möbelspediteur ist nicht geschuldet.
§ 8 Bestimmung des Umzugsgutes
Art, Umfang und Beschaffenheit des Umzugsgutes werden ausschließlich durch den Absender bestimmt.
§ 9 Preise, Zahlung und Fälligkeit
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Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
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Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 60 % der Auftragssumme fällig.
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Eine Zahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme ist auch dann geschuldet, wenn der Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Absender storniert wird.
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Der Restbetrag ist – sofern nichts anderes vereinbart – unmittelbar nach Leistungserbringung, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, fällig.
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Bei Zahlungsverzug ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut gemäß den gesetzlichen Vorschriften zurückzuhalten, einzulagern und sein gesetzliches Pfandrecht auszuüben.
§ 10 Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 11 Rücktritt, Kündigung, Widerruf
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Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. -
Der Absender kann den Vertrag jederzeit kündigen.
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Kündigt der Absender, kann der Möbelspediteur wahlweise:
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das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen oder
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pauschal 30 % des vereinbarten Entgelts berechnen.
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Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 12 Haftung
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Der Möbelspediteur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Möbelspediteur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
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Für Wertgegenstände haftet der Möbelspediteur nur bei vorheriger schriftlicher Anzeige.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Unternehmens.
§ 14 Gerichtsstand und Recht
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Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Möbelspediteurs.
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Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
